Ehrenamtliche Richter

In der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit. Die Kammern der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen und/oder Richtern besetzt.

Weitere Informationen zu Ehrenamtlichen Richtern erhalten Sie auf der Internetseite des Landesjustizportals.

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