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Zentrales Mahngericht beim Arbeitsgericht Hannover

Ab 1. Oktober 2025 - Eine Anlaufstelle für Niedersachsen:

Das Arbeitsgericht Hannover ist zentrales Mahngericht für die Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit.

Für den Erlass eines Mahnbescheides bzgl. arbeitsrechtlicher Forderungen ist seit dem 1. Oktober 2025 das Arbeitsgericht Hannover als zentrales Mahngericht für die Mahnverfahren aller Arbeitsgerichtsbezirke zuständig (§ 46a Abs. 2 ArbGG i. V. m. § 20 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten in der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung vom 8. Juni 2023, Nds. GVBI. S. 94).

Alle Anträge auf Erlass eines arbeitsgerichtlichen Mahnbescheides sind ab diesem Datum ausschließlich bei dem Arbeitsgericht Hannover einzureichen. Eine Einreichung bei anderen Arbeitsgerichten in Niedersachsen ist dann nicht mehr möglich.

Wie bisher sind die für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.

Bitte beachten Sie:

Das zentrale Mahngericht am Arbeitsgericht Hannover ist ausschließlich für die Durchführung des Mahnverfahrens zuständig.

Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs, sofern die Durchführung der mündlichen Verhandlung beantragt wurde, oder eines Einspruchs richtet sich die Zuständigkeit nach § 46 A Abs. 4 ArbGG. Das darauffolgende Klageverfahren wird bei dem jeweils zuständigen Arbeitsgericht geführt.

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