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Geschäftsverteilungsplan

des Arbeitsgerichts Lüneburg


Der richterliche Geschäftsverteilungsplan legt fest, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des Arbeitsgerichts verteilt werden. Ferner wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter geregelt. Hierdurch wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) Rechnung getragen. Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern und die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter müssen nach abstrakten Merkmalen geregelt sein, die bereits am Beginn eines jeden Jahres feststehen. Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils für ein Jahr durch das Präsidium des Gerichts aufgestellt. Die Zusammensetzung des Präsidiums ist in dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Bei dem Arbeitsgericht Lüneburg erfolgt die Verteilung der eingehenden Verfahren in der Weise, dass die 2. und 4. Kammer örtlich zuständig sind für die Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg, die 1., 3., 4. und 5. Kammer für den Landkreis Lüneburg und den östlichen Teil des Landkreises Harburg und die 1. Kammer zudem für den westlichen Landkreis Harburg. Die Verfahren werden nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel in der Reihenfolge ihres Eingangs in alphabetischer Reihenfolge nach dem Namen des/der Beklagten auf die Kammern verteilt, wobei der Arbeitsort des Klägers Vorrang hat. Besonderheiten gelten für Eingruppierungsprozesse, Verfahren aus Vergleichen oder zur Abwehr der Zwangsvollstreckung, Beschlussverfahren und Eilverfahren. Mehrere Verfahren zwischen denselben Parteien werden von einer Kammer behandelt. Der vollständige Text des Geschäftsverteilungsplanes kann als pdf-Dokument durch Anklicken des nachstehenden Links angesehen werden : Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 178 KB, nicht barrierefrei)

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