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Kündigungsschutzklage gegen das Kloster Ebstorf

Kammerverhandlung am 14. Februar 2020, 9:45 Uhr, Vorsitzende Direktorin des Arbeitsgerichts Groschupf


Die Parteien des Rechtsstreits – das Kloster Ebstorf und seine Äbtissin – streiten vor dem Arbeitsgericht Lüneburg über die Rechtsmäßigkeit diverser außerordentlicher Kündigungen (teilweise mit sozialer Auslauffrist) und dabei insbesondere auch über die Kündigungsberechtigung der Äbtissin des Kloster Medingen, die vorübergehend mit der Führung und Verwaltung des Kloster Ebstorf beauftragt worden war, sowie der Kündigungsberechtigung des Landeskommisars der Klosterkammer Hannover bzw. dessen Stellvertreter.

Die beklagte Partei hat die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gerügt, so dass über die Frage des zulässigen Rechtsweges (Arbeitsgerichtsbarkeit oder ordentliche Gerichte) zu entscheiden sein wird.

Presse Bildrechte: MF

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.01.2020

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